Familienpflegezeit bedeutet: Weiterarbeiten — aber weniger. Das BAFzA-Darlehen gleicht den Einkommensverlust aus. Kostenlos berechnen, anonym, ohne Registrierung.
| Monat | Rate (€) | Restschuld (€) |
|---|
Die Familienpflegezeit (§ 2 FPfZG) ermöglicht Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate zu reduzieren, um einen nahen Angehörigen zu pflegen. Im Gegensatz zur Pflegezeit ist eine Vollfreistellung nicht möglich — mind. 15 Std./Woche Restarbeit sind gesetzlich vorgeschrieben.
Das BAFzA stellt auch für die Familienpflegezeit ein zinsloses Darlehen bereit, das den Einkommensverlust überbrückt.
| Merkmal | Pflegezeit | Familienpflegezeit |
|---|---|---|
| Max. Dauer | 6 Monate | 24 Monate |
| Vollfreistellung | ✔ möglich | ✗ nicht möglich |
| Mind. Stunden/Woche | 0 (Vollfreistellung möglich) | 15 Std. |
| Kombinierbar? | Ja — kombiniert max. 24 Monate | |
| Darlehen (BAFzA) | ✔ zinsfrei | ✔ zinsfrei |
| Rückzahlungsfrist | 48 Monate ab Freistellungsbeginn | |
| Rechtsgrundlage | § 3 PflegeZG | § 2 FPfZG |
Bei der Familienpflegezeit ist besondere Vorsicht geboten: Wer die vollen 24 Monate in Anspruch nimmt, hat danach nur noch 24 Monate für die Rückzahlung (48 − 24). Das kann zu höheren Monatsraten führen als bei kürzeren Freistellungen.
In wirtschaftlichen Härtefällen kann das BAFzA auf bis zu einem Viertel der Schulden verzichten (§ 6 FPfZG) — ein Erlass ist aber kein Rechtsanspruch.
Für die Begleitung sterbender Angehöriger gibt es eine eigene Regelung (§ 4 PflegeZG): bis zu 3 Monate, auch ohne festgestellten Pflegegrad, auch für Menschen, die nicht im Haushalt leben. Auch hierfür kann ein BAFzA-Darlehen beantragt werden.
Pflegezeit (§ 3 PflegeZG) erlaubt bis zu 6 Monate, auch vollständige Freistellung. Familienpflegezeit (§ 2 FPfZG) erlaubt bis zu 24 Monate, aber mind. 15 Std./Woche Restarbeit. Kombiniert dürfen beide Zeiträume 24 Monate nicht überschreiten.
Nein. Pflegezeit und Familienpflegezeit sind kombiniert auf 24 Monate gesamt begrenzt. Nach 6 Monaten Pflegezeit können Sie also noch maximal 18 Monate Familienpflegezeit nehmen.
Das Darlehen wird entsprechend der tatsächlichen Freistellungsdauer angepasst. Sie erhalten monatlich den vereinbarten Betrag — bis zum Ende der Freistellung. Die 48-Monats-Tilgungsfrist läuft ab dem ersten Freistellungstag.
Ja, die Familienpflegezeit erfordert eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber (§ 2 Abs. 1 FPfZG). Im Gegensatz zur Pflegezeit (dort hat der Arbeitnehmer ein einseitiges Freistellungsrecht) ist die Familienpflegezeit vertraglich zu regeln.
Ja. § 4 PflegeZG regelt eine gesonderte Freistellung von bis zu 3 Monaten für die Begleitung sterbender naher Angehöriger — auch ohne Pflegegrad, auch außerhalb des eigenen Haushalts. Das BAFzA gewährt auch dafür ein zinsloses Darlehen.
Bei 24 Monaten ist die Darlehenssumme besonders hoch — und die Tilgungszeit entsprechend kurz (nur 24 Monate). Beispiel: Rate 200 €/Monat × 24 Monate = 4.800 € Darlehenssumme → Tilgung in 24 Monaten à 200 €/Monat. Bei sehr langen Freistellungen lohnt sich eine genaue Liquiditätsplanung.